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Militärischer Abschirmdienst

Der Militärische Abschirmdienst (kurz: MAD) ist ein deutscher Nachrichtendienst mit Hauptsitz in der Konrad-Adenauer-Kaserne in Köln. 1956 gegründet, ist der MAD eine militärische Verfassungsschutzbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg). Die Aufgaben des MAD liegen somit in der "Extremismus- und Terrorabwehr sowie Spionage- und Sabotageabwehr" (von: bundeswehr.de). Zudem ist er mit der Informationsbeschaffung und -auswertung innerhalb Deutschlands beauftragt und führt Sicherheitsüberprüfungen innerhalb der Bundeswehr durch. Die Befugnisse des MAD werden durch das Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst (MADG) und das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) vorgeschrieben. Dabei unterliegt der MAD einer genauen Kontrolle. Der MAD wird erst tätig, wenn ein Bericht vorliegt, der auf z.B. Extremismus oder auf Sabotage hinweist. In einem solchen Fall nimmt er dann einen Verdachtsfall auf und ermittelt. Ohne einen begründeten Verdacht nimmt der MAD keine Ermittlungen auf. Kommt der MAD zu dem Entschluss, dass ein Soldat tatsächlich z.B. extremistische Bestrebungen hat, wird der Fall dem Vorsitzenden des Soldaten gemeldet. Daraufhin können Maßnahmen, beispielsweise eine Entlassung in Betracht genommen werden.



Bildquelle: zeit.de

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